Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 1. Geltungsbereich Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Véronique Noçon Design an. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen und / oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt insbesondere auch für Abänderungen dieser Schriftformklausel. Auftraggeberseitig von diesen AGB abweichende AGB werden – wenn durch Véronique Noçon nicht ausdrücklich widersprochen – im Falle ihrer Dienstleistung und / oder Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Auftrag a) An ihre Angebote hält sich Véronique Noçon Design vier Wochen lang gebunden. Die Annahme eines von Véronique Noçon Design ausgesprochenen Angebots erfolgt durch die Bestätigung des Kunden, durch dessen schlüssiges Handeln (wie z. B. Mitarbeit am Konzept oder in der Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer vereinbarten Präsentation. b) Wenn durch den Kunden ein Auftrag – auch für eine Präsentation – erteilt wurde, ohne dass zuvor ein Angebot durch Véronique Noçon Design erfolgt war, erfolgt die Vergütung in branchenüblicher Weise nach den Richtlinien des „Tarifvertrags für Designleistungen“. Gleiches gilt bei nachträglich durch den Auftraggeber veranlassten Ergänzungen oder Abänderungen des ursprünglichen Auftrags.

3. Verschwiegenheitspflicht Véronique Noçon Design verpflichtet sich hinsichtlich ihrer Tätigkeit auf die Ziele des Auftraggebers. Alle zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten werden von Véronique Noçon Design bewahrt. Sämtliche Informationen über den Auftraggeber werden vertraulich behandelt.

4. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

a) Der an Véronique Noçon Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
b) Sämtliche Arbeiten von Véronique Noçon Design, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
c) Ohne Zustimmung von Véronique Noçon Design dürfen ihre Arbeiten, sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.
d) Die Werke von Véronique Noçon Design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
e) Véronique Noçon Design räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.5) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Véronique Noçon Design und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
f) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Véronique Noçon Design.  
g) Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist DESIGNER bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen.  
h) Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.  
i) Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Véronique Noçon Design nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Véronique Noçon Design formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.  
j) Véronique Noçon Design bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.  
k) Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Véronique Noçon Design, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Véronique Noçon Design bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.  

l) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliches an Véronique Noçon Design zur Verfügung gestellte Material und Medien (Texte, Fotos, Muster, Videos, Audiodateien, Schriften) auf eventuell bestehende Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen zu überprüfen und ggf. notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen von Material und Medien, dass Véronique Noçon Design zur Verfügung gestellt wurden, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte, Fotos, Muster, Videos, Audiodateien, Schriften, oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Véronique Noçon Design von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Materials gegen Véronique Noçon Design  geltend machen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag oder diesen AGB die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt zudem die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

5. Druckfreigabe
a) Véronique Noçon Design übernimmt oder mittelt die Herstellung von Druckvorlagen. Die dafür notwendigen Daten werden entweder durch Véronique Noçon Design erstellt, oder vom Auftraggeber auf eigene Kosten und eigene Gefahr geliefert. Bei allen Véronique Noçon Design zur Verfügung gestellten Daten haftet Véronique Noçon nicht für den Verlust von Originaldaten.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten / Entwürfe / Texte / Inhalte etc. vor Druckfreigabe oder Weiterverarbeitung zu prüfen und mögliche Fehler innerhalb von 2 Werktagen Véronique Noçon Design gegenüber schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Vorlagen als genehmigt.
c) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die fehlerbehaftet – wie z. B. durch Computerviren verseucht – sind.  

6. Honorare; Fälligkeit
a) Soweit zwischen Auftraggeber*in und Véronique Noçon Design kein bestimmtes Auftrags-Honorar vereinbart ist, hat Véronique Noçon Design Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung in branchenüblicher Weise nach den Richtlinien des „Tarifvertrags für Designleistungen“ in der jeweils gültigen Fassung. Ansonsten gilt das durch Auftraggeber*in angenommene Angebot.
b) Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
c) Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung das erste Teilhonorar zu zahlen. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Véronique Noçon Design Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
d) Entsprechend § 19 UStG sind die Rechnungen von Véronique Noçon Design von der gesetzlichen MwSt befreit.
e) Sämtliche Honorare an Véronique Noçon Design sind zahlbar innerhalb von maximal zwei Wochen ab Rechnungsstellung.
f) Tritt Zahlungsverzug ein, so sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB, mindestens jedoch in Höhe von 6% per annum zu zahlen. Zahlungseingang für Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto von Véronique Noçon Design. g) Die Leistungen von Véronique Noçon Design bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen ihr uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung wird ein Nutzungs- und / oder Verwertungsrecht an den Leistungen von Véronique Noçon Design nicht eingeräumt.

7. Zusatzleistungen; Fremdleistungen; Künstlersozialversicherung
a) Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen (wie z. B. die Recherche, die Änderung von Entwürfen, Produktionshandling, etc.), sowie nicht vorhersehbarer Aufwand (z. B. Autorenkorrekturen oder eine besondere Vielzahl an Änderungswünschen) nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 70,- € gesondert berechnet.
b) Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Shootings, etc.), sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) sind von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber zu erstatten.
c) Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. d) Der Auftraggeberin / der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist, sofern er Leistungen von Véronique Noçon Design in Anspruch nimmt.
e) Soweit Véronique Noçon Design auf Veranlassung des Auftraggebers / der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen

8. Mitwirkung von Auftraggeber/in; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
a) Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Véronique Noçon Design alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Véronique Noçon Design nicht zu vertreten.
b) Die Auftraggeberin / der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie / er Véronique Noçon Design zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin / der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin / der Auftraggeber Véronique Noçon Design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
c) Für Véronique Noçon Design besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber / die Auftraggeberin während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber / die Auftraggeberin.

9. Datenlieferung und Handling
a) Véronique Noçon Design ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Entwürfen usw.) an die Auftraggeberin / den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin / Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zu vergüten.
b) Stellt Véronique Noçon Design der Auftraggeberin / dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Véronique Noçon Design vorgenommen werden.
c) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin / der Auftraggeber.
d) Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers / der Auftraggeberin entstehen, haftet Véronique Noçon Design nicht.

10. Eigentum und Rückgabepflicht  
a) An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.  
b) Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers / der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Véronique Noçon Design bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.    

11. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
a) Die Produktion wird von Véronique Noçon Design nur beauftragt und überwacht, wenn dies in einer schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin / dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Véronique Noçon Design berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Véronique Noçon Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 13.
b) Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Véronique Noçon Design eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Véronique Noçon Design auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

12. Lieferung
a) Véronique Noçon Design versendet erstellte Arbeiten (insbesondere Entwürfe und Druckvorlagen) auf Wunsch an den Auftraggeber. In diesem Fall findet der Gefahrübergang auf den Auftraggeber bei Übergabe an den Transporteur / Spediteur statt. Die Kosten des Transport trägt der Auftraggeber.
b) Für Lieferverzögerungen, die von Fremdleistern verschuldet werden, haftet Véronique Noçon Design nicht.
c) Mängel an Teillieferungen können zu keiner Beanstandung der Gesamtlieferung führen.   

13. Gewährleistung; Haftung
a) Auftraggeberseitig ist die Korrektheit der Leistungen von Véronique Noçon Design auch die der erbrachten Zwischenleistungen – , insbesondere ggf. die Vertragsgemäßheit, in jedem Falle eigenständig zu überprüfen. Die Gefahrtragung für mögliche Fehler geht mit der Abnahme (auch Druckreifeerklärung) uneingeschränkt auf den Auftraggeber über. Gleiches gilt für alle sonstigen Freigaben im Zuge der Auftragsbearbeitung. Änderungen oder Korrekturen an Leistungen von Véronique Noçon Design, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt wurden, führen zum sofortigen Haftungsausschluß von Véronique Noçon Design.
b) Véronique Noçon Design haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Véronique Noçon Design auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
c) Ansprüche des Auftraggebers / der Auftraggeberin gegen Véronique Noçon Design aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
d) Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin / der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
f) Véronique Noçon Design haftet nicht für Fremdleistungen, die Véronique Noçon Design an Dritte vergibt. Dies gilt insbesondere für die Qualität von Druckerzeugnissen.
g) Sofern Véronique Noçon Design Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers / der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Véronique Noçon Design hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin / den Auftraggeber ab. Die Auftraggebein/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Véronique Noçon Design zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
h) Véronique Noçon Design haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes, sowie der Entwürfe oder ihrer sonstigen Designarbeiten, die er der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Véronique Noçon Design ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
i) Véronique Noçon Design haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Véronique Noçon Design ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Véronique Noçon Design bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
j) Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Entgegennahme der Leistung bzw. der Ware Véronique Noçon Design gegenüber durch den Auftraggeber schriftlich zu rügen – ansonsten gilt die Leistung/Ware als frei von Mängeln.

14. Besondere Bedingungen für Webdesign Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
a) Véronique Noçon Design gestaltet Websites anhand des von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber freigegebenen Konzepts. Eine Programmierung / technische Umsetzung oder die Pflege von Websites (z. B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages.
b) Für den Inhalt der beauftragten Website-Gestaltung ist die Auftraggeberin / der Auftraggeber allein verantwortlich. Das gilt auch für von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhaltselementen der Website (wie z. B. Logos, Bilder, etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

13. Schlußbestimmungen 
a) Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 
b) Soweit nichts anderes bestimmt wurde ist Erfüllungsort und Gerichtsstand die Stadt Wiesbaden.   [Stand: Wiesbaden, 04.07.2021]